Schaufenstergestalter/in
SCHAUFENSTERGESTALTER/IN
STUFE I
ZUGANGSVORAUSSETZUNG: ABSCHLUSS DER UNTEREN SEKUNDARSTUFE
DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: 600 STUNDEN
ERWORBENER ABSCHLUSS: BERUFLICHE QUALIFIKATION
BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS
Diese Fachkraft verfügt über Kenntnisse in Design und Werbung, die es ermöglichen, aktiv am Prozess der Vorbereitung und Gestaltung der Schaufenster eines Geschäfts mitzuwirken, um den Verkauf zu fördern.
Der Erwerb der beruflichen Qualifikation ermöglicht eine Beschäftigung in Unternehmen der Branche, auch durch Anmeldung bei den Arbeitsvermittlungsstellen.
TECHNISCHE UND BERUFSBEZOGENE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN
GRUNDMODULE:
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Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
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Grundkenntnisse in Ökologie und Umwelt, nachhaltiger Entwicklung sowie gegebenenfalls einschlägige sektorale Rechtsvorschriften
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Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge
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Vorschriften zur Prävention und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
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Grundkenntnisse der Rechtsvorschriften über Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf die Merkmale und Modalitäten typischer und atypischer Arbeitsverträge. Tarifverhandlungen
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Grundkenntnisse des geltenden Steuersystems
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Grundkenntnisse des Projektfinanzierens: Fördergesetze, Strukturfonds, selbständige Erwerbstätigkeit
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
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Techniken des Art-Designs und der Werbekommunikation
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Ausführung, Lesen und Interpretation traditioneller und computergestützter technischer und künstlerischer Zeichnungen
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Szenografie, Einrichtung, Mode: Merkmale, Typologien, Stilanalysen, Markttrends
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Techniken zur Kombination von Modeelementen (von Gegenständen bis zur Kleidung) und zur Aufwertung des Produkts
