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Kurse

Arbeitssicherheit / Auffrischungskurs für RSPP

Artikel 8-bis des gesetzesvertretenden Dekrets 626/94, eingeführt durch das gesetzesvertretende Dekret 195/03, sieht in Absatz 5 vor, dass RSPP (Verantwortliche für Sicherheit, Prävention und Schutz) und ASPP (Mitarbeiter für Sicherheit, Prävention und Schutz) an Auffrischungskursen teilnehmen müssen, die alle fünf Jahre zu absolvieren sind. Die Auffrischungskurse beziehen sich auf die Inhalte des Moduls B (Spezialmodule, die an die Art der am Arbeitsplatz vorhandenen Risiken und die damit verbundenen Tätigkeiten angepasst sind), auf den jeweiligen Produktionssektor sowie auf rechtliche Neuerungen und Innovationen im Bereich der Präventionsmaßnahmen.

Ziel ist es, die Kenntnisse zu Risikofaktoren sowie zu Präventions- und Schutzmaßnahmen zu aktualisieren, die Fähigkeit zur Ermittlung und Quantifizierung von Risiken zu verbessern, technische, organisatorische und verfahrenstechnische Lösungen zur Beseitigung oder Verringerung von Risiken zu identifizieren, geeignete PSA für die Tätigkeiten festzulegen und die Risikofaktoren zu bestimmen, für die eine Gesundheitsüberwachung vorgesehen ist.

Der Kurs richtet sich an interne und externe RSPP und ASPP in Unternehmen der ATECO-Makrobereiche 1-2-6-8-9: Landwirtschaft, Fischerei, Groß- und Einzelhandel, handwerkliche Tätigkeiten, die den vorgenannten nicht gleichzustellen sind (Karosseriewerkstätten, Fahrzeugreparaturen, Wäschereien, Friseure, Bäcker, Konditoren usw.), Verkehr, Lagerhaltung, Kommunikation, öffentliche Verwaltung, Bildung, Hotels, Restaurants, Versicherungen, Immobilien, Informatik, Freizeit-, Kultur- und Sportvereine, häusliche Dienstleistungen.