Technische Leitung der beruflichen Tätigkeit der Textilreinigung und Wäscherei
TECHNISCHE LEITUNG DER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT DER TEXTILREINIGUNG UND WÄSCHEREI
STUFE I
ZUGANGSVORAUSSETZUNG: ABSCHLUSS DER UNTEREN SEKUNDARSTUFE
DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: 450 STUNDEN
ERWERBBARER ABSCHLUSS: BERUFSQUALIFIKATION
BESCHREIBUNG DES BERUFSBILDES
Die Fachkraft überwacht die Tätigkeit der Textilreinigung und Wäscherei, die Wäschereibehandlungen, die chemische Trocken- und Nassreinigung, das Färben, die Fleckenentfernung und das Bügeln von Gebrauchsgegenständen und Textilprodukten aus beliebigen Fasern ausführt.
GRUNDMODULE:
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Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
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Grundzüge der Ökologie und Umwelt, nachhaltige Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorale Rechtsvorschriften
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Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge
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Vorschriften zur Prävention und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
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Grundzüge der Rechtsvorschriften zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf die Merkmale und Modalitäten typischer und atypischer Arbeitsverträge. Die Tarifverhandlungen
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Grundzüge des geltenden Steuersystems
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Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbständigkeit
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
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Waschen und Fleckenentfernung
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Maschinen und Programme
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Verwaltung und Organisation der Tätigkeit
