Leiter der Friedhofsverwaltung
LEITER DER FRIEDHOFSVERWALTUNG
STUFE II
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN: ABSCHLUSS DER SEKUNDARSTUFE II
DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: 600 STUNDEN
ERREICHBARER ABSCHLUSS: BERUFLICHE QUALIFIKATION
BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS
Die Fachkraft verwaltet sämtliche Friedhofstätigkeiten, das für die Aufsicht zuständige Personal sowie die Bestattungsabläufe.
Die berufliche Qualifikation ist sowohl für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als auch für die Arbeit als Angestellte bzw. Angestellter in Unternehmen der Branche grundlegend.
TECHNISCHE UND BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN
GRUNDMODULE:
-
Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
-
Grundzüge der Ökologie und Umwelt, nachhaltige Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorbezogene Rechtsvorschriften
-
Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktischer Einsatz der Werkzeuge
-
Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
-
Grundzüge der Regelungen zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf die Merkmale typischer und atypischer Arbeitsverträge. Tarifverhandlungen
-
Grundzüge des geltenden Steuersystems
-
Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstbeschäftigung
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
-
Bestattungsrecht
-
Hygiene- und Gesundheitsgrundlagen
-
Arbeitsverträge und Verwaltungsmanagement
-
Umgang mit Hinterbliebenen und der Öffentlichkeit
