Operatives Personal für die Tätigkeiten der Entfernung, Entsorgung und Sanierung von asbesthaltigen Materialien
Operatives Personal für die Tätigkeiten der Entfernung, Entsorgung und Sanierung von asbesthaltigen Materialien
STUFE I
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN: ABSCHLUSS DER UNTEREN SEKUNDARSTUFE
DAUER DES AUSBILDUNGSGANGS: 30 STUNDEN
ERWERBBARE QUALIFIKATION: BERUFSQUALIFIKATION
BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS
Diese Berufsfigur führt die Tätigkeiten der Entfernung, Entsorgung und Sanierung von Asbest gemäß den korrekten, durch die spezifische Gesetzgebung vorgegebenen Verfahren aus.
Die Berufsqualifikation ist für den beruflichen Einstieg in Unternehmen des Sektors, wie etwa Unternehmen für den Transport und die Entsorgung von Asbest, von grundlegender Bedeutung.
FACHLICHE KENNTNISSE UND BERUFLICHE KOMPETENZEN
GRUNDMODULE:
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Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
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Grundzüge der Ökologie und Umwelt, nachhaltige Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorale Rechtsvorschriften
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Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge
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Vorschriften zur Prävention und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
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Grundzüge der Rechtsvorschriften zu den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf die Merkmale und Modalitäten typischer und atypischer Arbeitsverträge. Tarifverhandlungen
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Grundzüge des geltenden Steuersystems
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Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbständigkeit
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
- Spezifische Rechtsvorschriften, Gesetz 257/92 – Art. 10 und Präsidialdekret 08/08/94 – Art. 10 Absatz 1 Buchst. b.
