Kultur- und Veranstaltungsmitarbeiter
KULTUR- UND VERANSTALTUNGSMITARBEITER
STUFE I
ZUGANGSVORAUSSETZUNG: ABSCHLUSS DER UNTERSTUFEN-SCHULE
DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: JÄHRLICH
ERWERBBARE QUALIFIKATION: BERUFLICHE QUALIFIKATION
BESCHREIBUNG DES BERUFSBILDES
Die Fachkraft erhält eine Ausbildung im gesamten Bereich von Licht, Audio, Video, Bühnenbild, Bühnentechnik, Kostümen und Make-up sowie im Bereich der Freizeit-, Kultur- und Sozialanimation. Sie arbeitet in Theatern, Produktionsstudios, Kultur- und Sozialvereinen, Schulen und touristischen Einrichtungen zur Unterstützung der Durchführung kultureller und künstlerischer Veranstaltungen.
GRUNDMODULE:
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Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
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Grundzüge von Ökologie und Umwelt, nachhaltiger Entwicklung und gegebenenfalls einschlägiger sektoraler Rechtsvorschriften
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Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge
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Vorschriften zur Vorbeugung und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
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Grundzüge der Regelungen zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf Merkmale und Arten regulärer und atypischer Arbeitsverträge. Tarifverhandlungen
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Grundzüge des geltenden Steuersystems
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Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
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Italienisch, Geschichte, Fremdsprachen
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Mathematik, Informatik
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Veranstaltungstechnik, Szenografie, Bühnentechnik
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Kostüm und Make-up, multimediale Kommunikation
