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Kurse

Kosmetiker/in (Umschulung) - Gesetz 1/90

KOSMETIKER/IN (UMSCHULUNG) GESETZ 1/90

STUFE I

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN: ERFÜLLUNG DER IN ART. 8 ABS. 7 DES GESETZES 1/90 VORGESEHENEN VORAUSSETZUNGEN - ABSCHLUSS DER MITTELSCHULE

DAUER DER AUSBILDUNG: 550 STUNDEN

ERREICHBARE QUALIFIKATION: BERUFSQUALIFIKATION

BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS

Die Fachkraft verfügt bereits über teilweise einschlägige Qualifikationen, wie Visagisten, Make-up-Artists, Gesichtsmassage-Therapeuten, Epilationsspezialisten, Maniküristen und Pediküristen.

Die Berufsqualifikation ist für den Einstieg in den Arbeitsmarkt in Unternehmen des Sektors von grundlegender Bedeutung.

TECHNISCHE UND BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN

GRUNDMODULE:

  • Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften

  • Grundzüge von Ökologie und Umwelt, nachhaltiger Entwicklung und gegebenenfalls einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften

  • Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge

  • Vorschriften zur Prävention und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)

  • Grundzüge der geltenden Regelungen zu Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern, auch unter Bezug auf Merkmale und Modalitäten typischer und atypischer Verträge. Kollektivverhandlungen

  • Grundzüge des geltenden Steuersystems

  • Grundzüge des Project Financing: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit

SPEZIALISIERUNGSMODULE:

  • Verwendung von Kosmetikgeräten

  • Massagen

  • Maniküre und Pediküre

  • Chemie, Anatomie, Physiologie, Kosmetologie, Dermatologie

Für weitere Informationen können Sie das Kontaktformular unter dieser Adresse verwenden: Kontakt

oder von Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr oder von 15:00 bis 20:00 Uhr unter 0823.642011 anrufen.