Experte für Vorschriften und Gemeinschaftsfinanzierungen
EXPERTE FÜR VORSCHRIFTEN UND GEMEINSCHAFTSFINANZIERUNGEN
STUFE II
ZUGANGSVORAUSSETZUNG: ABSCHLUSS DER OBERSTUFE
DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: 600 STUNDEN
ERWERBBARE QUALIFIKATION: BERUFLICHE QUALIFIKATION
BESCHREIBUNG DES BERUFSBILDES
Die Fachkraft mit Expertise in internationaler Zusammenarbeit kennt, analysiert und nutzt europäische Fördermittel in operativen Plänen und Projekten.
Diese grundlegende Qualifikation ermöglicht die Durchführung von Projektaktivitäten bei Bildungsträgern, Nichtregierungsorganisationen, Institutionen und Unternehmen.
TECHNISCHE UND BERUFSBEZOGENE KENNTNISSE UND FERTIGKEITEN
GRUNDMODULE:
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Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
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Grundlagen zu Ökologie und Umwelt, nachhaltiger Entwicklung und gegebenenfalls einschlägigen branchenspezifischen Rechtsvorschriften
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Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge
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Vorschriften zur Prävention und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
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Grundlagen der Rechtsvorschriften zu Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern, auch in Bezug auf Art und Merkmale von typischen und atypischen Arbeitsverträgen. Die Tarifverhandlungen
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Grundlagen des geltenden Steuersystems
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Grundlagen des Projektfinanzierungswesens: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
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Europäische Union: Haushalt
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Finanzierung europäischer Fonds
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Einsatz der Fonds
