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Kurse

Ausbildungskurs für Make-up-Artist und Visagist

AUSBILDUNGSKURS FÜR MAKE-UP-ARTIST UND VISAGIST: STUFE I

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN: ABSCHLUSS DER UNTEREN SEKUNDARSTUFE

DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: 600 STUNDEN

ERWORBENER ABSCHLUSS: BERUFLICHE QUALIFIKATION

BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS Die Fachkraft führt Behandlungen durch, die für unterschiedliche Hautprobleme und Hauttypen geeignet sind. Sie beherrscht die Arbeit mit den verschiedensten Make-up-Arten je nach Typ und Merkmalen des Gesichts. Sie kennt die Techniken für das Auftragen von Theater-Make-up und die Wirkung von Licht auf das Gesicht. Der Erwerb der beruflichen Qualifikation ermöglicht die Beschäftigung in Kosmetikstudios.

TECHNISCHE UND BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN

GRUNDMODULE:

  • Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften

  • Grundzüge von Ökologie und Umwelt, nachhaltiger Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorspezifische Vorschriften

  • Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge

  • Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)

  • Grundzüge der Rechtsvorschriften zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf die Modalitäten und Merkmale typischer und atypischer Verträge. Die Tarifverhandlungen

  • Grundzüge des geltenden Steuersystems

  • Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbständigkeit

SPEZIALISIERUNGSMODULE:

  • Gesicht und Haut: Kenntnisse über Merkmale und Typen, Pflege, Analyse und Behandlungen

  • Make-up-Techniken, Farbabstimmung, Hervorhebung von Gesichtszügen und Gesichtsformen

  • Make-up-Arten für den täglichen Gebrauch und für besondere Anlässe

  • Im Theater verwendete Make-up-Arten: theoretische und praktische Kenntnisse, Lichteffekte