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Kurse

BODY GUARD - SICHERHEITSMITARBEITER

BODY GUARD - SICHERHEITSMITARBEITER

STUFE I

ZUGANGSVORAUSSETZUNG: ABSCHLUSS DER UNTEREN MITTELSCHULE

DAUER DES AUSBILDUNGSGANGS: 400 STUNDEN

ERWERBBARER ABSCHLUSS: BERUFLICHE QUALIFIKATION

BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS

Die Fachkraft führt nach Anerkennung der Qualifikation durch die Präfektur und auf Grundlage des Nachweises der im Artikel 138 des Einheitstextes der Gesetze über die öffentliche Sicherheit, Königliches Dekret vom 18.6.1931 Nr. 773, genannten Anforderungen an gutes Verhalten Bewachungs- und Aufsichtstätigkeiten über bewegliche und unbewegliche Güter aus und ist bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen tätig.

Die berufliche Qualifikation ist grundlegend für den Berufseinstieg in Unternehmen des Sicherheitssektors.

TECHNISCHE UND BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN

GRUNDMODULE:

  • Förderung der Chancengleichheit in Arbeitsumgebungen und einschlägige Rechtsvorschriften

  • Grundzüge von Ökologie und Umwelt, nachhaltiger Entwicklung und gegebenenfalls einschlägiger branchenspezifischer Rechtsvorschriften

  • Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge

  • Vorschriften zur Vorbeugung und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)

  • Grundzüge der Rechtsvorschriften zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf die Art und Merkmale typischer und atypischer Verträge. Die Tarifverhandlungen

  • Grundzüge des geltenden Steuersystems

  • Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit

SPEZIALISIERUNGSMODULE:

  • Einheitstext der Gesetze über die öffentliche Sicherheit (Königliches Dekret vom 18.6.1931 Nr. 773, Art. 133 ff.);

  • Durchführungsverordnung zum Einheitstext (Königliches Dekret vom 6.5.1940 Nr. 635, Art. 249 ff.)