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Kurse

BRANDSCHUTZ

Der Brandschutzkurs, der durch das Legislativdekret 81/08 (ehemals 626/94) und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen verpflichtend vorgeschrieben ist, legt die Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich der den Arbeitnehmern zu erteilenden Informationen und der im Brandfall zu ergreifenden Maßnahmen fest. Der Kurs gliedert sich je nach Gefährdungsstufe in drei Niveaus, nämlich niedrig, mittel und hoch (4, 8 und 12 Stunden), und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit Löschübungen. Die wichtigsten behandelten Themen sind:

  • Brandschutzinformation und -schulung;

  • Brennstoff, Oxidationsmittel;

  • Entzündungstemperatur und Verbrennungsprodukte;

  • das Feuerdreieck;

  • Atemschutz und umluftunabhängige Atemschutzgeräte;

  • Brandklassifikation;

  • Brandschutzinformation;

  • Risikobewertung;

  • Fluchtwege;

  • Türöffnungssysteme, Kennzeichnung der Fluchtwege und Notausgänge;

  • Verhaltensgrundsätze zur Vermeidung und Begrenzung der Brandgefahr sowie Verhalten im Brandfall;

  • Rettungszeichen und Rettungskennzeichnung;

  • im Brandfall anzuwendende Verfahren;

  • Feuerlöscher;

  • Detektion, Alarm, Evakuierung und Verfahren zur Alarmierung der Feuerwehr;

  • Gefahrgutkennzeichnungen für beförderte Waren;

  • Gefahrensymbole und -hinweise;