Bäckerhelfer
BÄCKERHELFER
STUFE I
ZUGANGSVORAUSSETZUNG: ABSCHLUSS DER UNTEREN SEKUNDARSTUFE
DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: 600 STUNDEN
ERWERBBARE QUALIFIKATION: BERUFSQUALIFIKATION
BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS
Die Fachkraft verfügt über Kenntnisse der Verarbeitungskreisläufe der für den Backprozess verwendeten Rohstoffe. Sie kann die Maschinen und Geräte des Bereichs bedienen.
Die Berufsqualifikation ist für den beruflichen Einstieg in Unternehmen der Branche sowie für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit von grundlegender Bedeutung.
TECHNISCHE UND BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN
GRUNDMODULE:
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Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
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Grundzüge der Ökologie und Umwelt, nachhaltige Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige branchenspezifische Rechtsvorschriften
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Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge
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Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
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Grundzüge der Rechtsvorschriften zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf die Merkmale und Formen von Regel- und Sonderverträgen. Die Tarifverhandlungen
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Grundzüge des geltenden Steuersystems
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Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
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Branchenspezifische Rechtsvorschriften, insbesondere Hygiene- und Gesundheitsvorschriften zur Behandlung und Lagerung von Lebensmitteln sowie die HACCP-Methode
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Ernährungswissenschaft: Grundzüge der Nährwerte von Lebensmitteln, Einteilung von Getreide und Mehlen, Grundzüge der Reinigungs- und Mahlprozesse
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Backen: Verarbeitungskreisläufe und Umwandlung der Rohstoffe, Vorbereitung und Verarbeitung des Endprodukts
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Verwendung und Wartung der branchenspezifischen Ausrüstung
