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Kurse

Friseur – Gesetz 174/2005 – Spezialisierung

Friseur – Gesetz 174/2005 – Spezialisierung

STUFE I

ZUGANGSVORAUSSETZUNG: Abschluss der Sekundarstufe I

DAUER DES AUSBILDUNGSGANGS: 900 Stunden

ERWERBBARER ABSCHLUSS: Berufsqualifikation

BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS

Dank dieses Weiterbildungslehrgangs erwirbt die Fachkraft die Qualifikation, die zur selbstständigen Führung eines Friseursalons berechtigt.

TECHNISCH-FACHLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN

GRUNDMODULE:

  • Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften

  • Grundzüge von Ökologie und Umwelt, nachhaltiger Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorale Rechtsvorschriften

  • Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge

  • Vorschriften zur Prävention und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)

  • Grundzüge der Rechtsvorschriften zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf Merkmale und Modalitäten typischer und atypischer Arbeitsverträge. Tarifverhandlungen

  • Grundzüge des geltenden Steuersystems

  • Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit

SPEZIALISIERUNGSMODULE:

  • Sprachbereich

  • Sozial-ökonomischer und technologischer Bereich

  • Technisch-operativer Bereich