Friseur – Gesetz 174/2005 – Spezialisierung
Friseur – Gesetz 174/2005 – Spezialisierung
STUFE I
ZUGANGSVORAUSSETZUNG: Abschluss der Sekundarstufe I
DAUER DES AUSBILDUNGSGANGS: 900 Stunden
ERWERBBARER ABSCHLUSS: Berufsqualifikation
BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS
Dank dieses Weiterbildungslehrgangs erwirbt die Fachkraft die Qualifikation, die zur selbstständigen Führung eines Friseursalons berechtigt.
TECHNISCH-FACHLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN
GRUNDMODULE:
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Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften
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Grundzüge von Ökologie und Umwelt, nachhaltiger Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorale Rechtsvorschriften
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Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge
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Vorschriften zur Prävention und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)
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Grundzüge der Rechtsvorschriften zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch mit Bezug auf Merkmale und Modalitäten typischer und atypischer Arbeitsverträge. Tarifverhandlungen
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Grundzüge des geltenden Steuersystems
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Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Selbstständigkeit
SPEZIALISIERUNGSMODULE:
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Sprachbereich
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Sozial-ökonomischer und technologischer Bereich
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Technisch-operativer Bereich
