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Kurse

FRISEUR

FRISEUR

STUFE I

ZUGANGSVORAUSSETZUNG: ABSCHLUSS DER MITTELSCHULE

DAUER DES AUSBILDUNGSWEGS: 1800 STUNDEN

ERWERBBARER TITEL: BERUFLICHE QUALIFIKATION

BESCHREIBUNG DES BERUFLICHEN PROFILS

Die Fachkraft kennt Behandlungen und Dienstleistungen zur Verbesserung des ästhetischen Erscheinungsbildes und des physiologischen Zustands des Haares (Vorbeugung gegen Haarausfall, Verdichtung). Sie ist außerdem in der Lage, Bart und unerwünschte Gesichtshaare durch Schneiden und Ausdünnen anzupassen.

Der Erwerb der beruflichen Qualifikation ermöglicht die Eintragung bei den Arbeitsvermittlungsstellen und die Tätigkeit sowohl als Selbständige/r als auch als Arbeitnehmer/in in einem Friseursalon.

TECHNISCHE UND BERUFLICHE KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN

GRUNDMODULE:

  • Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und einschlägige Rechtsvorschriften

  • Grundzüge der Ökologie und Umwelt, nachhaltige Entwicklung und gegebenenfalls einschlägige sektorale Rechtsvorschriften

  • Informatik und Web: theoretische Kenntnisse und praktische Nutzung der Werkzeuge

  • Vorschriften zur Verhütung und zum Schutz am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 626/94 und spätere Änderungen und Ergänzungen)

  • Grundzüge der Rechtsvorschriften zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, auch unter Bezugnahme auf Modalitäten und Merkmale typischer und atypischer Arbeitsverträge. Die Tarifverhandlungen

  • Grundzüge des geltenden Steuersystems

  • Grundzüge der Projektfinanzierung: Fördergesetze, Strukturfonds, Existenzgründung durch Selbständigkeit

SPEZIALISIERUNGSMODULE:

  • Rechtsvorschriften und Regelungen des Sektors

  • Kenntnisse der Techniken zum Schneiden und Pflegen von Bart und Haaren

  • Kenntnisse kosmetischer Techniken zur Verdichtung und Stärkung des Haares

  • Designtechniken zur Erstellung von Frisuren und Haarverlängerungen